Die Orange Cat Energy GmbH bzw. Orange Cat Energy Technology Co., Ltd betrieb bis vor kurzem noch ein ausgeklügeltes Schneeballsystem, dem scheinbar zehntausende Menschen in Deutschland zum Opfer fielen.
Als „hervorragendes Investment“ mit erheblicher Gewinnmarge angepriesen, sollten weltweit Ausleihstationen für Powerbanks aufgestellt werden, welche wiederum Endnutzer per App für eine Gebühr aktivieren und leihen konnten, um ihre eigenen Endgeräte unterwegs zu laden.
Dabei sollten zunächst 14-tägig die Gewinne aus dem Verleih auf den Konten bzw. Krypto-Wallets der Investoren eintreffen – was auch zunächst der Fall gewesen ist.
Plötzlich blieben jedoch die anfangs noch geleisteten Zahlungen aus. Es wurden unter teilweise befremdlichem Vorbringen Nachforderungen seitens Orange-Cat gestellt.
Dann war plötzlich für niemanden mehr Geld da. Abhebungen aus den Wallets der Betroffenen waren unmöglich geworden.
Bislang gehen wir allein deutschlandweit von mehreren zehntausend Betroffenen aus. Die Schäden aus diesem Betrug dürften immens sein und gegebenenfalls sogar Milliardenhöhe erreichen.
Wir haben den „Verein für Entschädigung der Geschädigten des Orange-Cat-Energy-Investment Vorfalls“ ins Leben gerufen, um schnell, effizient und gebündelt unseren Mitgliedern den (Teil-) Ersatz ihrer Schäden zu ermöglichen.
Wir setzen uns für die Rechte der betroffenen Investoren – für Ihre Rechte – ein.
Das gemeinsame Vorgehen stärkt unsere Position, erleichtert die koordinierte Kommunikation mit den Behörden und Gerichten und optimiert die Kostenlast für die Betroffenen.
Wenn Sie betroffen sind, setzen Sie sich mit uns Verbindung.
Der Verein wurde gegründet, um die Organisation der Geschädigten zu erleichtern und um die Kosten des Einzelnen bei der Rechtsverfolgung so gering wie möglich zu halten, ohne auf eine anwaltliche Rechtsdurchsetzung verzichten zu müssen.
Dafür nutzen wir den Kosteneffekt der „Streitgenossenschaft“ – bei einer Menge von etwa zehn bis zwanzig Klägern senken sich die pro Kopf zu entrichtenden Prozesskosten.
Wenn man also mehrere Kläger in einem Verfahren „bündelt“ und dann pro Mitglied die Vereinsgebühr addiert, sind die Kosten für die Mitglieder im Ergebnis niedriger, als die Gebühr für die individuelle Rechtsdurchsetzung.
Hier finden Sie alle Informationen darüber, wie unser Portal funktioniert.
Wir befinden uns leider noch im Aufbau! Unsere FAQs sind noch nicht vollständig.
Der Verein übernimmt die Organisation der geschädigten Mitglieder. Wir sammeln und überreichen die Mitglieder dann an die Rechtsanwaltskanzlei, sodass diese die Mitglieder nur noch in Mandate umwandeln muss, ohne den Organisationsaufwand zu betreiben.
Die Kanzlei überprüft dann die einzelnen Schäden und empfiehlt, nach entsprechender Beauftragung, eine konkrete Vorgehensweise. Die Beauftragungsabläufe erhalten Sie von der Kanzlei per E-Mail.
Diejenigen Geschädigten, die sich dann zum gleichartigen Vorgehen entscheiden, werden gebündelt und dann als „Klagewellen“ zusammengefasst. Durch diese Bündelung zu sogenannten „Streitgenossenschaften“ wird der für unsere Mitglieder wichtigste Effekt erzielt, nämlich reduzieren sich die Prozess-/ Anwaltskosten der einzelnen Geschädigten deutlich.
Jeder. Sie können sich auch als Fördermitglied anschließen, ohne einen Schaden durch den Orange-Cat-Skandal erlitten zu haben, allerdings nehmen Sie dann selbstverständlich an keiner Schlussverteilung teil. Sie unterstützen damit die Geschädigten. Wenn Sie später noch einen Schaden anmelden möchten, müssen Sie die Differenz zwischen dem Beitrag den Sie als Fördermitglied gezahlt haben und dem, den Sie als reguläres Mitglied zahlen würden, leisten.
Eine Einschätzung der Erfolgsaussichten ist pauschal nicht möglich und seitens des Vereins auch nicht möglich. Sie erhalten eine Einschätzung durch die Kanzlei und einen Vorschlag zum individuell optimalen Vorgehen. Im Augenblick gehen wir aber davon aus, dass das Vermögen der Orange-Cat Gruppe eingefroren ist und daher für Schadenersatzansprüche zugänglich werden wird.
Sie selbst haben die Entscheidung. Es ist Ihre Entscheidung, ob man zunächst eine außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite anstrebt oder ob man direkt ins Klageverfahren übergeht.
Sowie eine „Welle“ à 10-20 Personen gefüllt ist, unternimmt die Kanzlei mit Ihrem Einverständnis die Geltendmachung Ihrer Schäden auf dem jeweiligen Weg (gerichtlich/außergerichtlich).
Ja, Sie können sich völlig unproblematisch und kostenfrei wieder vom Verein abmelden. Die Abmeldung entbindet für das Jahr der Anmeldung jedoch nicht von der Beitragspflicht. Beachten Sie auch dass die Abmeldung aus dem Verein nicht das Ende Ihrer Vertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei begründet. Das Ende Ihrer rechtlichen Vertretung müssen Sie gegebenenfalls separat mit der Kanzlei vereinbaren.
Ja, das können Sie. Beachten Sie allerdings, dass Sie uns den Verkauf unverzüglich anzeigen müssen, weil wir diese Forderung dann nicht mehr ohne weiteres geltend machen dürfen. An einer Schlussverteilung nehmen Sie dann möglicherweise nicht mehr teil.
1. Datenschutz auf einen Blick
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua.
2. Datenerfassung
Duis aute irure dolor in reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur.
Pflichtangaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz):
Verein für Entschädigung der Geschädigten des Orange-Cat-Energy-Investment Vorfalls e.V.
(VEGOCAI)
Lederstraße 39/1
75365 Calw
Vorstand: Herr Rechtsanwalt Björn Ledertheil
Stellvertretende Vorsitzende: Frau Lara Meier, Herr Leonhard Schoss
Kontakt:
Telefon: 07051/159 85 0
Telefax: 07051/159 85 10
E-Mail: info@vegocai.de
Vereinsregister Stuttgart, Registernummer: [Beantragt, wird nachgereicht sowie vorliegend]
UstID: [Beantragt, wird nachgereicht sowie vorliegend]