Hintergrund

Die Orange Cat Energy GmbH bzw. Orange Cat Energy Technology Co., Ltd betrieb bis vor kurzem noch ein ausgeklügeltes Schneeballsystem, dem scheinbar zehntausende Menschen in Deutschland zum Opfer fielen.
Als „hervorragendes Investment“ mit erheblicher Gewinnmarge angepriesen, sollten weltweit Ausleihstationen für Powerbanks aufgestellt werden, welche wiederum Endnutzer per App für eine Gebühr aktivieren und leihen konnten, um ihre eigenen Endgeräte unterwegs zu laden.
Dabei sollten zunächst 14-tägig die Gewinne aus dem Verleih auf den Konten bzw. Krypto-Wallets der Investoren eintreffen – was auch zunächst der Fall gewesen ist.
Plötzlich blieben jedoch die anfangs noch geleisteten Zahlungen aus. Es wurden unter teilweise befremdlichem Vorbringen Nachforderungen seitens Orange-Cat gestellt.
Dann war plötzlich für niemanden mehr Geld da. Abhebungen aus den Wallets der Betroffenen waren unmöglich geworden.
Bislang gehen wir allein deutschlandweit von mehreren zehntausend Betroffenen aus. Die Schäden aus diesem Betrug dürften immens sein und gegebenenfalls sogar Milliardenhöhe erreichen.

Wer sind wir?

Wir haben den „Verein für Entschädigung der Geschädigten des Orange-Cat-Energy-Investment Vorfalls“ ins Leben gerufen, um schnell, effizient und gebündelt unseren Mitgliedern den (Teil-) Ersatz ihrer Schäden zu ermöglichen.
Wir setzen uns für die Rechte der betroffenen Investoren – für Ihre Rechte – ein.
Das gemeinsame Vorgehen stärkt unsere Position, erleichtert die koordinierte Kommunikation mit den Behörden und Gerichten und optimiert die Kostenlast für die Betroffenen.


Wenn Sie betroffen sind, setzen Sie sich mit uns Verbindung.

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Warum mit uns?

Der Verein wurde gegründet, um die Organisation der Geschädigten zu erleichtern und um die Kosten des Einzelnen bei der Rechtsverfolgung so gering wie möglich zu halten, ohne auf eine anwaltliche Rechtsdurchsetzung verzichten zu müssen.
Dafür nutzen wir den Kosteneffekt der „Streitgenossenschaft“ – bei einer Menge von etwa zehn bis zwanzig Klägern senken sich die pro Kopf zu entrichtenden Prozesskosten.
Wenn man also mehrere Kläger in einem Verfahren „bündelt“ und dann pro Mitglied die Vereinsgebühr addiert, sind die Kosten für die Mitglieder im Ergebnis niedriger, als die Gebühr für die individuelle Rechtsdurchsetzung.